Maßnahmenpaket zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise – Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Der Gesetzgeber hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit weitreichenden Notfallregelungen auf den Weg gebracht, das wirtschaftliche und soziale Folgen der Covid-19-Pandemie abmildern soll. Für Arbeitgeber sind v.a. folgende Neuregelungen wichtig: 1. Kurzarbeit Rückwirkend ab 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 wird Kurzarbeit in verschiedener Hinsicht erleichtert[1]. Kurzarbeitergeld kann schon dann beantragt werden, wenn 10 % der Belegschaft eines Betriebs oder einer Betriebsabteilung von einem Arbeitsausfall (mit einem Entgeltausfall von mindestens 10 %) betroffen sind. Der bisherige Schwellenwert von einem Drittel wird entsprechend abgesenkt. Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen – etwa in Form von Arbeitszeitkonten – müssen keine Minusstunden mehr aufgebaut werden, um Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen zu können. Außerdem kann Kurzarbeitergeld jetzt auch für Leiharbeitnehmer beantragt werden, wobei der Antrag vom Verleiher als Arbeitgeber zu stellen ist. Eine erhebliche wirtschaftliche Entlastung der betroffenen Arbeitgeber wird dadurch ermöglicht, dass die auf die Kurzarbeit entfallenden Sozialversicherungsbeiträge in vollem Umfang […]