Mit vier Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten wir Unternehmen und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten praxisgerechte Lösungen auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber bei der Ausgestaltung, Änderung und Beendigung von Dienst- und Arbeitsverträgen sowie in allen Angelegenheiten der betrieblichen Mitbestimmung, insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Reorganisationsmaßnahmen, Umstrukturierungen, Betriebsstilllegungen und –verlagerungen. Wir begleiteten unsere Mandanten auch in Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan sowie bei Tarifvertragsverhandlungen mit Gewerkschaften. Wir beraten zu den arbeitsrechtlichen Aspekten von M&A-Transaktionen wie z. B. Erwerb und Verkauf von Unternehmen oder bei Zusammenschlüssen von Unternehmen.Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind Fragen des Beschäftigtendatenschutzes.
Darüber hinaus vertreten wir Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Führungskräfte beim Abschluss und der Beendigung des Anstellungsverhältnisses und bei der Durchsetzung ihrer ver-traglichen Ansprüche.
Unsere Mandanten vertreten wir bundesweit in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten.