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Gerichtstermine in der Corona-Pandemie: keine Terminsverlegung trotz Vorerkrankungen

Gerichtstermine in der Corona-Pandemie: keine Terminsverlegung trotz Vorerkrankungen

Gerichte können einen Antrag auf Terminsaufhebung auch dann ablehnen, wenn ein beteiligter Rechtsanwalt aufgrund von Vorerkrankungen die Risiken einer Corona-Infektion in besonderem Maße vermeiden muss und den Termin deshalb nicht wahrnehmen kann. Bestehen die entsprechenden Einschränkungen langfristig, ist es der Partei zumutbar, den Termin entweder durch einen anderen Anwalt als Vertreter wahrnehmen zu lassen oder sogar den Anwalt zu wechseln. Dies hat das OLG Karlsruhe (06.05.2021 – 9 W 25/21) entschieden. Der in einem Zivilprozess für die Beklagte tätige Rechtsanwalt hatte um die Aufhebung eines anberaumten Ortstermins mit einem Sachverständigen gebeten, bei dem die Lüftungsanlage des streitigen Pachtobjekts durch einen Sachverständigen untersucht werden sollte. Der Beklagtenvertreter teilte mit, er könne an dem Ortstermin in einem geschlossenen Raum nicht teilnehmen. Aufgrund bestimmter, näher beschriebener Vorerkrankungen stelle dies für ihn ein gesundheitlich nicht kalkulierbares Risiko dar. Für die Durchführung des Ortstermins stehe […]

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