Rechtsanwalt Dr. Arnim Powietzka, Partner bei Pohl & Bauer Rechtsanwälte, hat im BetriebsBerater (Heft 1 / 2 2019, Seite 52) drei aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs zum Urlaubsrecht kommentiert. Der EuGH hat neue Grundsätze zum Verfall von Urlaubsansprüchen (siehe dazu unseren Beitrag vom 27.12.2018) und zur Vererblichkeit des Urlaubs aufgestellt. Darüber hinaus enthalten die Urteile grundlegende Aussagen zur unmittelbaren Wirkung von Richtlinien und das Verhältnis der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zum nationalen Recht. Den vollständigen Beitrag von Herrn Dr. Powietzka finden Sie hier: